Beratung
Das IQ Netzwerk Berlin bietet Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Chancen auf qualifikationsentsprechende Beschäftigung erhöhen durch berufliche Anerkennung
Jede Person mit einem ausländischen Berufsabschluss hat seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes im Jahr 2012 einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Das Verfahren ist offen für alle, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus – also auch für Asylbewerber*innen und Geduldete. Eine berufliche Anerkennung ist hilfreich, um eine Beschäftigung auszuüben, die der formalen Qualifikation entspricht. In einigen Berufen ist die berufliche Anerkennung sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland.
Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr zur Anerkennungsberatung im IQ Landesnetzwerk Berlin - vor Ort und digital.